Bei uns Mieten Sie sich
Urlaubsträume

Mit dem Wohnmobil von Döbeln überall hin.

Mit unserem Vermietpartner „Andreas Raade Wohnmobilvermietung“ haben wir einen zuverlässigen Partner direkt vor Ort. Alles was Sie dafür brauchen, finden Sie bei uns. Erleben Sie Unabhängigkeit und Freiheit mit den Fahrzeugen unserer Mietflotte und reisen Sie nach Ihrer eigenen Fantasie. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir das passende Reisemobil für Ihren Traumurlaub.

Reisemobile

Grundriss am Tag

Grundriss in der Nacht

Preisgruppe 5 - Das Luxusmobil

Unsere Preisstaffelung setzt sich wie folgt zusammen:

Alle Preise sind Tagespreise

Hauptsaison: Ferien / Feiertage

Nebensaison: 01.04. – 31.10.
außer Ferien und Feiertage

 

Die abgebildeten Fahrzeuge und Grundrisse sind Beispiele für Fahrzeuge dieser Preisgruppe. Mietpreisliste gültig für Anmietungen ab 01.01.2019. Mit Erscheinen einer neuen Mietpreisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.

Zur Buchungsanfrage

Caravans

Preisgruppe 1

Wohnwagen 1300 kg bis 4 Personen

Preisgruppe 2

Wohnwagen 2000 kg bis 6 Personen

Erst mieten, dann kaufen. Jetzt Preisvorteil sichern!

Um Ihnen stets die neusten Modelle anbieten zu können, verkaufen wir zum Ende jeder Mietsaison alle Fahrzeuge unserer Mietflotte. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das von Ihnen gemietete Reisemobil nach Ablauf der Saison preisgünstig zu erwerben. So sichern Sie sich das aktuellste Modell und sparen bis zu 20%.

Preise und Leistungen

  • inkl. Teilkasko mit 1000,-€ Selbstbeteiligung
  • inkl. Vollkasko mit 2000,-€ Selbstbeteiligung
  • inkl. 250 Freikilometer/Tag, ab 15 Tage frei
  • für Mehrkilometer werden 0,35 €/km berechnet
  • Übergabepauschale Reisemobile 165,-€
  • Übergabepauschale Caravan 130,-€
    (beinhaltet Schutzbrief, 2 Gasflaschen, Toilettenchemie, Toilettenpapier, Übergabe mit ausführlicher Einweisung und Rücknahme)
  • Die Kaution beträgt 1000,-€ bar bei Übergabe. Bei Abschluss des Urlaubs-Schutz-Paketes reduziert sich der zu hinterlegende Betrag auf 250,-€
  • Ihr PKW kann während der Mietzeit kostenfrei auf unserem Betriebsgelände abgestellt werden (auf eigene Gefahr)
  • alle Preise inkl. 19 % MwSt.

Vermietungsinformationen

Langzeitmieten ab 31 Tagen erfragen Sie bitte direkt bei uns.

Nebensaison

01.04. - 31.10. außer Ferien und Feiertage
Mindest-Mietzeit: 4 Tage

Hauptsaison

Ferien/Feiertage
Mindest-Mietzeit: 7 Tage

Abholung am ersten Miettag

Montag – Freitag 14-17 Uhr

(genaue Abholzeit wird vorher telefonisch abgesprochen)

Rückgabe am letzten Miettag

Montag – Freitag 8-10 Uhr

Nach Absprache sind gegen Aufpreis andere Vereinbarungen möglich.

Übergabepauschale

Übergabe mit Einweisung (ca. 45min) und Rücknahme Erstausstattung – WC-Chemie und Papier, 2x Adapterkabel, 20m Verlängerungskabel, Auffahrkeile, 2 volle Gasflaschen

Urlaubsschutzpaket

Auf Wunsch erhalten Sie einen Rundumschutz für Ihr gebuchtes Wohnmobil.

  • Kautionsversicherung
  • Rücktrittskosten-Versicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Mietausfall-Versicherung

Mietzubehör

Kategorien

In der Preisgruppe 1-4 ist folgende Ausstattung inklusive:
Doppel-DIN-Radio mit Navigation, Rückfahrkamera, Markise und Fahrradträger

In der Preisgruppe 5 sind folgende Ausstattungen inklusive:
Doppel-DIN-Radio mit Navigation, Rückfahrkamera, Markise und Fahrradträger, vollautomatische Sat-Anlage, Solaranlage

Service

Erst mieten – dann kaufen.
Zum Ende der Mietsaison erfolgt der Abverkauf unserer Mietflotte. Sie waren begeistert von Ihrem Urlaub auf Rädern und übernehmen Ihr Reisemobil nach der Saison. Fragen Sie uns einfach, wir beraten Sie gern.

Reinigungs-Service

Bitte erfragen Sie bei uns die Modalitäten.

Vermietungsbedingungen

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Der im Mietvertrag genannte Gesamtpreis schließt die vom Mieter bei Vertragsabschluss bestellten Leistungen ein. Der Tagesmietpreis enthält 250 Freikilometer je Miettag. (unbegrenzt freie Kilometer ab 15 Tage Mietdauer), eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung mit 2.000 EUR (1.000 EUR auf Wunsch des Mieters – kostenpflichtig) Selbstbeteiligung je Schadensfall, eine Teilkaskoversicherung mit 500 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall, etwaige Wartungsdienste, Verschleißreparaturen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Mietpreis wird für die vertragliche Mietdauer berechnet, wenn der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabetag pünktlich zurückgibt. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe schuldet der Mieter pro angefangenen Tag der Verspätung eine Entschädigung in Höhe des Tagesmietpreises. Darüber hinaus ist der Mieter zur Leistung einer Vertragsstrafe in Höhe von 75 EUR je angefangen Verspätungstag verpflichtet, sofern die Verspätung auf einem Verschulden des Mieters beruht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich zudem die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
Der Mieter ist zur Vorleistung des Mietzinses verpflichtet. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von wenigstens 25% des Gesamtmietpreises zu leisten. Der restliche Mietzins sowie alle weiteren für den Mieter aus dem Mietvertrag entstandenen Kosten sind bis spätestens zum Mietbeginn zu zahlen.
Tritt der Mieter vor Mietvertrag zurück, so sind Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung fällig, mindestens jedoch 25 % des Gesamtmietpreises. Pauschale Stornogebühren bis 60 Tage vor Mietbeginn = 40% / bis 30 Tage vor Mietbeginn = 60% / bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% danach 100%. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten des Vermieters anlässlich des stornierten Mietvertrages geringer waren.
Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem von innen und außen gereinigten Zustand sowie mit leeren Abwassertanks und leerem, gereinigten Frischwassertank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das innere sowie das Äußere des Fahrzeuges vor Rückgabe gründlich zu reinigen, Frisch- und Abwassertanks zu leeren und den Frischwassertank gründlich zu reinigen. Für den Frischwassertank kann keine Gewährleistung übernommen werden! Bei unterlassener und unvollständiger Innenreinigung (inkl. Frischwassertank) werden dem Mieter Reinigungskosten in Höhe von 75 EUR berechnet. Bei unterlassener und unvollständiger Außenreinigung werden ebenfalls Reinigungskosten von 75 EUR berechnet. Bei unterlassener Toilettenreinigung/Toilettenentleerung (inkl. Abwassertankentleerung) werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von 90 EUR berechnet. Der Mieter kann sich durch die Zahlung einer Reinigungspauschale von der Reinigungspflicht befreien lassen.
Bei Übergabe des Fahrzeuges stellt der Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR in Form von Bargeld. Bei Abschluss des Urlaubs-Schutz-Paketes reduziert sich der zu hinterlegende Betrag auf 250 EUR. Wird das Fahrzeug unbeschadet und gereinigt zurückgegeben, wird die Kaution bei Rückgabe erstattet. Im Zweifelsfall erfolgt die Erstattung innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeuges
In der Übergabepauschale sind folgende Verbrauchsmaterialien enthalten: WC- Chemikalien, Propangas, sowie 2 Rollen Spezial-Toilettenpapier. Weiteres Toilettenpapier und sonstige Verbrauchsmaterialien können beim Vermieter erworben werden. Das Fahrzeug wird mit vollem Treibstofftank an den Mieter übergeben. Vor Rückgabe des Fahrzeuges ist der Treibstofftank an einer Tankstelle vor Ort (im Vermietort bzw. maximal im Umkreis von 3 Kilometern) wieder aufzufüllen. Als Nachweis ist der Tankbeleg aufzubewahren und dem Vermieter vorzulegen.
Die Technik gemieteten des gemieteten Fahrzeuges erfordert in vorgeschriebenen Kilometerintervallen Ölwechsel und Wartungsarbeiten. Diese Kosten für diese Arbeiten sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Wartungsintervalle/ Ölwechsel einzuhalten. Diese ergeben sich aus den im Fahrzeug befindlichen Wartungsunterlagen und sind durch Fachwerkstätten durchzuführen. Hinsichtlich der Kosten der Wartung/ des Ölwechsels tritt der Mieter in Vorlage. Gegen Übergabe der Quittung werden ihm die Kosten nach Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50 EUR ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Höhere Reparaturen müssen vor Auftragserteilung vom Vermieter genehmigt werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Schäden haftet. Im Zweifelsfalle ist grundsätzlich Rückfrage beim Vermieter zu halten. Für Reifenschäden leistet der Vermieter generell keinen Ersatz.
Alle Schäden oder Funktionsstörungen am Fahrzeug, dem Aufbau des Fahrzeuges oder seiner Ausrüstung sind dem Vermieter sofort nach Entdeckung / Entstehung per Telefon mitzuteilen, ansonsten haftet der Mieter dem Vermieter in unbeschränkter Höhe für etwaigen Mietausfall bei Folgemieten.
Das Mindestalter des Mieters. Bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen; Mieter und Fahrer müssen wenigstens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse III sein. Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe.
Das Fahrzeug ist gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung; Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 EUR (1.000 EUR – siehe Punkt 1) je Schadensfall und eine Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall.

Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug gehen zu Lasten des Mieters. Sämtliche
Beschädigungen am Fahrzeug gehen zu Lasten des Mieters. Schäden die der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug verursacht, sind im Regelfall durch die
Fahrzeughaftpflichtversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt. Schäden die der Mieter und/ oder durch dritte am Mietfahrzeug verursachen sind im Regelfall durch die
Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt, wobei der Mieter hierbei eine Selbstbeteiligung von 2.000 EUR (1.000 EUR – siehe Punkt 1) je Schadensfall zu leisten
hat. Schäden die nicht von der Haftpflicht- und oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z.B. Mietausfallschaden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen
etc., sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die
Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis, wobei dem Mieter der Nachweis möglich ist, dass ein Schaden
oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt.

Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll. Weiterhin haftet der Mieter unbeschränkt für alle Schäden die durch evtl. Ladegut oder durch unsachgemäße
Behandlung de

Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist untersagt. Wenn sie trotzdem Haustiere mitnehmen möchten, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen bei einigen Fahrzeugen möglich und anmeldepflichtig. Wegen des aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erforderlichen zusätzlichen Reinigungsaufwandes berechnen wir einmalig 50 EUR pro Anmietung: die Pflicht des Mieters, das Fahrzeug in frisch gereinigtem Zustand zurückzugeben (vgl. Punkt 5) bleibt hiervon unberührt. Sollten Sie ihr Haustier ohne Anmeldung mitnehmen, belasten wir Sie mit 150 EUR Schadensersatz zzgl. evtl. erforderlichen Reinigungsmehraufwandes.

Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Wenn Sie Wert darauf legen in einem unserer Fahrzeuge zu rauchen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen
möglich und anmeldepflichtig. Wegen dem durch Tabakgeruch gesonderten Reinigungsaufwandes an den Polstern, Gardinen und dem Mobiliar berechnen wir einmalig 50
EUR pro Anmeldung. Das Rauchen von Zigarren und Pfeifen ist allerdings strikt untersagt. Bei Nichtanmeldung eines Raucherfahrzeuges und/oder Nichtbeachtung eines
Zigarren – und Pfeifenrauchverbotes belasten wir Sie mit 150 EUR Schadensersatz zzgl. des Reinigungsmehraufwandes.

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für alle außergewöhnlichen Länder sowie für einige ehemalige Ostblockländer ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei uns über die zusätzlichen Versicherungskosten. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt Fahrten in die ehemaligen Ostblockländer zu unternehmen ohne dies beim Vermieter ausdrücklich anzumelden und einen entsprechenden zusätzlichen Versicherungsschutz zu beantragen. Weiterhin ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt Fahrten in Krisengebiete, wie z.B. bürgerkriegsdedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie von Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder oder Landesstelle zu reisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.
Die Zusatzausrüstung für das gemietete Fahrzeug wird dem Mieter nur leihweise zur Benutzung während der Mietdauer überlassen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzausrüstung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert ist. Der Mieter haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe unbeschränkt.

In dem gemieteten Fahrzeug sind folgende Gegenstände zur leihweisen Benutzung vorhanden: Kabeltrommel, CEE- Eurostecker, CEE-Eurokupplung, Warndreieck und
Verbandskasten….

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden, die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder allen sonstigen gefährlichen Stoffen durchzuführen, die Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, jegliche Weitervermietung oder Verleihung.

Der Mieter hat bei jeglichem Unfall die Polizei zu verständigen und die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet ein vom Vermieter zu
Verfügung gestelltes Schadensprotokoll noch am Unfallort auszufüllen und dies dem Vermieter vorab unverzüglich zu übermitteln sowie das Originalprotokoll bei
Fahrzeugrückgabe an dem Vermieter auszuhändigen. Der Mieter darf bei jeglichen Unfallschäden keinerlei gegnerische Ansprüche in irgendeiner Form anerkennen.
Nichtbeachtung de vorgenannter Vorschriften lassen den Mieter für alle Schäden persönlich und unbeschränkt Haften.

Der Mieter hat die jeweiligen Vorschriften der STVO des jeweiligen Landes genau zu beachten. Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamente und Übermündung, etc. ist streng verboten. Sollte bei einem Unfall aus einem vorgenannten Grund die Regulierung des Schadens verweigern, wird der Mieter in vollem Umfang haften. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt, wenn er Unfallflucht begeht. Erfolgt die Regulierung eines Unfallschadens oder sonstigen Schadens durch eine Ausländische Versicherung nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter, auch bei unverschuldeten Unfällen, bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung, insofern sich der Schaden durch die Vollkaskoversicherung abwickeln lässt, andernfalls haftet der Mieter unbeschränkt. Von der Versicherung nicht gedeckt sind alle Schäden an den Dachluken und Dachaufbauten des Fahrzeuges und am Unterboden, weiter alle Schäden an der Inneneinrichtung des Fahrzeuges, den Motoren, den Fahrwerksteilen und Fahrradträgern. Motoren und Fahrwerksschäden, die auf Fahrlässigkeit und oder Vorsatz des Mieters zurückzuführen sind sowie Fahren mit niedrigen Ölstand, Überdrehen des Motors und das Befahren ungeeigneter Wege sind vom Mieter schadensersatzpflichtig. Rangieren und Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug ist dem Mieter nur unter Einweisung einer Hilfsperson gestattet. Es sind bei jeglicher Benutzung des Fahrzeuges unbedingt die Fahrzeugaußenmaße zu beachten, insbesondere bei Durchfahrten, Unterführungen, etc. Der Mieter hat bei jedem Tanken den Ölstand zu kontrollieren und aufzufüllen, den Reifendruck zu kontrollieren und aufzufüllen sowie den Kühlwasserstand zu kontrollieren und aufzufüllen. Der Betrieb der Gasheizung ist während der Fahrt ausdrücklich untersagt.
Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter anstelle des gebuchten Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das vom Mieter bestellte Fahrzeug aus unvorhersehbarem Anlass nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein identisches, wohl jedoch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. So darf die Aufteilung des Ersatzfahrzeuges in jeder Weise abweichen, jedoch sollte die Anzahl der Sitz- und Schlafplätze im Fahrzeug wenigstens gleich sein. Die Marke oder auch das Basisfahrzeug des Ersatzfahrzeuges muss nicht identisch mit der oder dem des ursprünglich gemieteten Fahrzeuges sein. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühzeitige Benachrichtigung, wenn das von ihm gemietete Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung steht. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Mieter ausdrücklich die Stellung des Ersatzfahrzeuges. Jedoch ist der Mieter berechtigt das Ersatzfahrzeug abzulehnen und vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist vom Mieter schriftlich per Einschreibebrief (mit Rückschein) oder niederschriftlich mit Gegenschein beim Vermieter zu erklären. In diesem Fall ist der Mietvertrag nach Punkt 4 (Rücktritt) der AVB abzurechnen. Ein weitergehender Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter besteht ausdrücklich nicht.
Die Überschriften zu den einzelnen Vertragspunkten dienen lediglich der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sollen dann so umgedeutet werden, dass deren Zwecke in wirksamer Weise erfüllt werden kann.